Medieninhaber und Herausgeber
pdcp GmbH

Wulfengasse 16 , 9020 Klagenfurt am Wörthersee
T:  +43 660 9507045 E: office@pdcp.at

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Firmenbuchnummer: FN 432819z
Firmenbuchgericht: Landesgericht Klagenfurt
Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID): ATU69605313
Kammer: Wirtschaftskammer Kärnten
Bankdaten: IBAN: AT48 5200 0004 5568 1073, BIC: HAABAT2K

Copyright © pdcp GmbH | 9020 Klagenfurt

Datenschutz

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Bildnachweis und Grafik: MajorTom

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) see:PORT (Stand August 2023)

 

Der see:PORT wird veranstaltet und präsentiert von der pdcp GmbH, Wulfengasse 16, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, ATU69605313, FN 432819z

Veranstaltungen:

 

  1. ALLGEMEINES
    • Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für allein den Räumlichkeiten des see:PORT, Hauptstraße 204, 9210 Pörtschach am Wörthersee abgehaltenen Veranstaltungen und werden vom Veranstalter durch die Reservierung der jeweiligen Räumlichkeiten für eine Veranstaltung anerkannt.
    • Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen abweichen, dies ergänzen oder aufheben bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

 

  1. RESERVIERUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
    • Die Reservierung von Räumlichkeiten erfolgt per E-Mail. Der Vertragsabschluss entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Reservierung durch den see:PORT. Zugleich mit der Bestätigung übernehmen die Vertragspartner auch persönlich die Haftung für die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen und allfälligen Schadenersatzansprüche aus Mängeln oder der Nichteinhaltung des Vertrages.

 

  1. LEISTUNG, VERRECHNUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    • Der Veranstalter erhält das Mitbenützungsrecht an den vereinbarten Räumen (Mieträumlichkeiten) mit der festgelegten Einrichtung zur Durchführung der Veranstaltung. Es besteht nur ein Anspruch auf die im Angebot festgelegten Haupt- und Nebenleistungen.
    • In den Mietpreisen der Räumlichkeiten sind enthalten: die Heizung, Grundbeleuchtung und allfällige Belüftungseinrichtungen, die Grundeinrichtung und Reinigung üblichen Ausmaßes.
    • Die Einbringung von Sachen kann erst mit Mietbeginn erfolgen. Sollten vom Vertragspartner vor Mietbeginn Gegenstände eingebracht werden, so ist der see:PORT berechtigt, hierfür gesondert Lagerkosten zu verrechnen.
    • Reklamationen der zur Verrechnung gelangenden Leistungen werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.
    • Soweit nicht anders angegeben, sind alle Preise, die auf den see:PORT Webseiten angezeigt werden, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Ausgenommen see:PORT Academy Preise, die explizit auf die enthaltene Umsatzsteuer hinweisen.
    • Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung wird dann als bindend anerkannt, wenn der volle Kaufpreis eingezahlt ist.
    • Eine Anmeldung zu Veranstaltungen des see:PORT gilt als rechtsverbindlich.
    • Stornobedingungen:
      • Eine Rückerstattung bei Stornierung ist bis 28 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei.
      • Eine Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung ist mit der Einbehaltung von 50 %, eine Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung ist mit der Einbehaltung von 70 % des Ticketpreises verbunden.
      • Bei späterer Stornierung werden keine Ticketkosten erstattet. Weitere Ansprüche (bspw. Porto, Reisekosten, etc.) sind ausgeschlossen.
      • Eine Stornierung hat schriftlich oder per Mail (an office@seeport.at) zu erfolgen.
    • Bei Verhinderung kann ersatzweise eine andere Person an der Veranstaltung teilnehmen.
    • Bei Nicht-Erscheinen des Teilnehmers bei einer Veranstaltung des see:PORT verfällt das Ticket ohne Ersatz.
    • Bei Änderung von Veranstaltungsort und/oder Veranstaltungszeit bleibt die Gültigkeit des Tickets grundsätzlich aufrecht.
    • Im Falle der Veranstaltungsabsage oder –aufschiebung kann der Karteninhaber sein Ticket binnen einer vom see:PORT bestimmten Frist, vorzugsweise unmittelbar nach Ankündigung, zurückgeben. Nach Ablauf der Frist verfällt das Ticket.
    • Der see:PORT behält sich etwaige Programmänderungen, in örtlicher, zeitlicher oder personeller Form etc., vor.
    • see:PORT Veranstaltungen finden unter Einhaltung aller geltenden COVID-Vorgaben statt.

 

  1. AUFNAHMEN WÄHREND VERANSTALTUNGEN:
    • Im Rahmen von Veranstaltungen werden unentgeltlich Audio-, Bild- und Videoaufnahmen der einzelnen TeilnehmerInnen und der Veranstaltungen erstellt.
    • Die Teilnehmenden an diesen Veranstaltungen stimmen zu, dass diese Aufnahmen sowie Fotos und Bilder von den Teilnehmenden und von den Veranstaltungen räumlich und zeitlich unbegrenzt und unentgeltlich für Presseberichte, Werbeplakate, Kalender, Broschüren, kommerzielle Produkte und Handbücher sowie auf den Webseiten des see:PORT und auf Webseiten von Dritten (bspw. Sozialen Medien, Partnern etc.) genutzt werden dürfen. Diese Nutzungsrechte können durch den see:PORT auch an Dritte weitergegeben werden, wobei der Teilnehmer keinen Entgeltanspruch auf darauf entstehende Geschäfte hat.

 

  1. BENÜTZUNG
    • Der Veranstalter mietet die im Raumplan ausgewiesenen Räume für die von ihm angegebene Veranstaltung.
    • Sachen, welcher Art auch immer, dürfen nur mit besonderer Genehmigung des see:PORT aufgestellt werden. Es ist grundsätzlich untersagt, an den Wänden Sachen, welcher Art auch immer, anzubringen.
    • Die Veranstaltung darf nur in der vertragsgemäßen Form und Art durchgeführt werden. Den Anweisungen des verantwortlichen Personals des see:PORT ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung in den Räumen des see:PORT befindlichen Personen an die Vereinbarungen halten und die Einrichtung schonend und zweckangemessen behandeln und benützen. Es dürfen keine leicht brennbaren Sachen (z.B. Papierkleider, Dekorationen, Spraydosen) und Sachen, die nicht dem Veranstaltungszweck und den Vereinbarungen entsprechen, eingebracht werden.
    • Der see:PORT ist jederzeit berechtigt, Überprüfungen vorzunehmen und Sachen entfernen zu lassen. Ausstellungsstücke dürfen nur so angebracht werden, dass insbesondere keine Feuergefahr oder sonstige Gefährdung von Personen entsteht. Die Gänge, Stiegenhäuser, Fluchtwege, Notausgänge, Notbeleuchtungen und Feuerlöscher dürfen nicht verstellt oder verdeckt werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist der see:PORT berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und auch eine laufende Veranstaltung abzubrechen. Zuwiderhandelnde Personen können aus dem Haus gewiesen werden.
    • Änderungen an der Raumeinrichtung, Neuherstellung oder Änderungen an den technischen Installationen jeglicher Art dürfen nur nach Absprache und mit Zustimmung des see:PORT erfolgen.
    • Der Vertragspartner bzw. Veranstalter haftet dem see:PORT gegenüber für die Einhaltung sämtlicher Vertragsbestimmungen und hat den see:PORT schad- und klaglos zu halten.

 

  1. HAFTUNG DES VERANSTALTERS:
    • Mehrere Veranstalter haften zur ungeteilten Hand.
    • Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Vereinbarungen auch durch Dritte und das Wohlverhalten aller im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung in das Haus kommenden Personen und für alle durch diese Personen schuldhaft verursachten Beschädigungen und Beschmutzungen, insbesondere für Schäden die durch Missachtung der einschlägigen orts-, bau- und feuerpolizeilichen, gewerbebehördlichen, veranstaltungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die Aussteller bzw. Veranstalter betreffen, entstehen. Der see:PORT ist in jedem Fall vom Vertragspartner schad- und klaglos zu halten. Reparaturkosten und sonstige Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, auch Folgeschäden, die von, von ihm beauftragten oder beschäftigten Personen, von seinem Bevollmächtigten, sowie von seinen Besuchern oder Gästen zu wessen Nachteil verursacht werden.
    • Dies gilt insbesondere für:
      a) Schäden an Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung,
      b) Beschädigung beim Einbringen von Gegenständen, sowie bei Auf- und Abbauarbeiten,
      c) alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben.
    • Der Veranstalter haftet für jeden Verlust des zur Verfügung gestellten Mobiliars und technischer Einrichtungsgegenstände. Bei Verlust ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
    • Der Veranstalter haftet dafür, dass er für von ihm durchzuführende Maßnahmen nur befähigte und entsprechend ausgebildete Personen verwendet und dass durch die von ihm gesetzten Maßnahmen und Handlungen keinerlei Sach- und Personenbeschädigungen eintreten; insbesondere übernimmt er die Haftung für alle Unfälle, welche den von ihm angestellten, beigezogenen oder zu Veranstaltung gekommenen Personen durch die Abhaltung der Veranstaltung zustoßen. Er wird den see:PORT für Schadensansprüche schad- und klaglos halten.
    • Der see:PORT ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen vertragliche Vereinbarungen, insbesondere bei Nichtbeachtung nach Abmahnung, sofort und jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. In allen Fällen von Vertragsverstößen oder bei Vertragsauflösung haftet der Veranstalter in vollem Umfang für die Veranstaltungskosten und das vereinbarte Entgelt sowie allfällige sonstige Schäden.
    • Für Schadensfälle genügt zur Haftungsinanspruchnahme die Schadensfeststellung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen.

 

  1. HAFTUNG DES see:PORT:
    • Dieser trägt keinerlei Haftung für vom Veranstalter oder von anderen Personen eingebrachte Sachen.
    • Der see:PORT haftet lediglich im Rahmen der unabdingbaren gesetzlichen Haftpflicht.
    • Auf nicht im Angebot (Vertrag) vereinbarte Leistungen hat der Veranstalter keinen Anspruch.
    • Der see:PORT ist nicht verantwortlich für persönliche Gegenstände des Teilnehmers, welche während Veranstaltungen verloren gehen oder zu Schaden kommen.
    • Jeder Teilnehmer hat in eigenem Ermessen Vorkehrungen für seine Versicherung zu treffen. Es gibt keine Abdeckung entweder durch den see:PORT, Mitveranstaltern bzw. Mitorganisatoren oder Partner.

 

  1. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTANDVEREINBARUNG:

Allen Verträgen liegt österreichisches Recht zu Grunde. Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche aus welchem Titel auch immer entstehende Verbindlichkeiten ist Pörtschach. Für allfällige Streitigkeiten wird gem. § 104 JN die örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Klagenfurt vereinbart. Dem see:PORT steht es jedoch zu, den Vertragspartner am Sitz seines ordentlichen Gerichtsstandes zu belangen.

 

  1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:
    • Das Personal, Beauftragte oder Bevollmächtigte des see:PORT und befugte Behördenorgane dürfen in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert werden.
    • Der Veranstalter wird den see:PORT für alle durch ein rechtswidriges Verhalten entstehenden Schäden schad- und klaglos halten.
    • Sämtliche Vereinbarungen über Leistungen des see:PORT bedürfen für deren Rechtsverbindlichkeit der Schriftform.

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes:

In den AGB ist zur Vereinfachung lediglich die männliche Form angeführt. Die AGB gelten für weibliche und männliche Besucher der Veranstaltungen des see:PORT in gleicher Weise.

Benutzer- oder Teilnehmeranfragen richten Sie bitte an office@seeport.at!

 

Gerichtsstand: Klagenfurt. Aktueller Stand: August 2023